Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist seit Mai 2018 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine umfassende Datenschutzverordnung, die Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen und sicherzustellen, dass diese Daten auf eine angemessene Weise gespeichert und verarbeitet werden. Das ist wichtig, damit sensibel mit persönlichen Daten umgegangen wird und fremde Personen keinen Einblick in private Informationen erhalten. Die DSGVO schützt zudem vor Datenmissbrauch.
Ein wichtiger Aspekt der DSGVO betrifft das Löschen von Daten. Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten auf Anfrage der betroffenen Person zu löschen, sofern keine rechtlichen oder anderen Gründe vorliegen, die das Löschen verhindern. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen in der Lage sind, personenbezogene Daten zu löschen, wenn dies erforderlich ist. Eine Verletzung dieser Löschpflicht kann dazu führen, dass hohe Geldstrafen fällig werden.
Gelöscht werden müssen Daten immer dann, wenn die betroffene Person die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerruft, oder wenn der Zweck, zu dem die Daten erhoben wurden, nicht mehr vorliegt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem jedoch entgegen. Die Regelungen zur Aufbewahrung und Löschung hängen immer sehr stark vom jeweiligen Unternehmen ab, sodass Sie sich dahingehend umfassend informieren sollten.
Ohne ein gut durchdachtes Konzept zum Löschen von Daten kann das Einhalten der Regelungen sehr aufwendig sein und viel Zeit kosten. Außerdem verliert man vor allem bei großen Datenmengen schnell den Überblick. Ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Löschkonzept spart Ihnen Zeit und Nerven.